Beratung zu
Krankheit,
Sterben & Tod

Wir sprechen mit Ihnen
über Ihre Wünsche
Am Lebensende

Sie machen sich Sorgen und haben Ängste, wenn Sie an Krankheiten und an das Lebensende denken? Sie möchten dann möglichst nicht leiden? Sie begleiten leidende Angehörige? Sie haben Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Wir sprechen sehr gerne mit Ihnen!

Was versteht man unter selbstbestimmtem sterben?

Sie haben eine lebensbedrohliche Diagnose erhalten und sind von Ihrem Arzt über die voraussichtliche Entwicklung dieser Erkrankung und über aussichtsreiche Behandlungen und mögliche Konsequenzen umfänglich aufgeklärt und beraten worden. Womöglich haben sie sich auch schon eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt?
Am Ende dürfen Sie erwägen und entscheiden, welche Möglichkeiten Sie unter welchen Bedingungen in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Wie sollen Sie sich entscheiden? Wir sind ergebnisoffen und tabulos für Sie und Ihre Angehörigen ansprechbar.

Kontakt aufnehmen

häufige fragen zur Beratung durch den Hospizverein

BLEIBEN MEINE PERSÖNLICHEN DATEN UND LEBENSUMSTÄNDE ANONYM?

Jeder Mensch möchte sicher sein, dass persönliche Daten und Lebensumstände anderen nicht bekannt werden. Deshalb unterliegen selbstverständlich alle unsere ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen der absoluten Schweigepflicht. Diese kann ausschließlich von den betreffenden begleitenden Personen persönlich z.B. gegenüber den Angehörigen, dem Pflegedienst oder dem Arzt, aufgehoben werden.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?

Eine Beratung oder Gespräch bezüglich aller Themen um Krankheit, Sterben, Tod und Trauer ist immer möglich und erfordert keine weiteren Voraussetzungen. Eine Mitgliedschaft im Hospizverein Hof ist nicht notwendig.

Dürfen andere meine selbstbestimmten Entscheidungen verhindern?

Nein, aber Sie sollten Ihre Entscheidungen in Form einer schriftlichen Patientenverfügung dokumentiert haben, die von Ihrem behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt) gegengezeichnet wurde. Dann müssen sich alle Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte, an diese Patientenverfügung halten. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll zusammen mit dem Hausarzt einen verbindlichen Notfallplan zu erstellen.

Kann ich auch mit den Themen „Assistenz bei der Selbsttötung“ und „Tötung auf Verlangen“ zu ihnen kommen?

Wir schließen keine Gesprächsthemen aus. Prinzipiell unterstützen wir aber nicht bei der vorzeitigen Beendigung des Lebens. Wir möchten helfen, dass Sterbende gut versorgt und begleitet mit möglichst wenigen Beschwerden bis zum Tod leben können. „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland verboten. Die „Assistenz bei der Selbsttötung“ wird in absehbarer Zeit vom Bundestag gesetzlich neu gefasst.

Sie werden oder haben einen
geliebten Menschen verloren?

Trauer tut weh- Wir stehen an ihrer Seite.

UNSER ANGEBOT FÜR TRAUERNDE ANGEHÖRIGE

Kontakt zum Hospizverein Hof aufnehmen

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Kontakt aufnehmen
24 H
Erreichbarkeit:
0173

353 11 09